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Häufig gestellte Fragen
Wann bekomme ich das einbezahlte Kapital ausbezahlt?
Sie erhalten bei Pensionsantritt das eingesparte Kapital inkl. Gewinnanteile ausbezahlt. Sollten Sie vor Pensionsantritt die verlassen, wird das bis dahin eingesparte Kapital inkl. Gewinnanteile ebenfalls an Sie ausbezahlt.
Was passiert mit dem einbezahlten Kapital, wenn ich versterben sollte?
Die in der Polizze namentlich genannten Personen, oder die gesetzlichen Erben erhalten das einbezahlte Kapital inklusive Gewinnanteile.
Kann ich schon vorzeitig auf das angesparte Kapital zugreifen?
Nein, das ist leider nicht möglich.
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